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   BVerwG, 10.10.1958 - IV C 254.57   

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https://dejure.org/1958,3729
BVerwG, 10.10.1958 - IV C 254.57 (https://dejure.org/1958,3729)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1958 - IV C 254.57 (https://dejure.org/1958,3729)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1958 - IV C 254.57 (https://dejure.org/1958,3729)
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  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener"

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 254.57
    Wie in dem Urteil des Senats vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 17.56 - ausgeführt ist, ist Grundlage der Existenz eines Menschen eine Sache nach dem auf dem bürgerlichen Recht aufgebauten Urteil des III. Senats vom 16. Januar 1956 - BVerwG III C 25.57 - (veröffentlicht in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]) dann, wenn der Mensch von den Nutzungen - Früchten oder Gebrauchsvorteilen - der Sache lebte.
  • BVerwG, 04.06.1954 - IV C 14.53
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 254.57
    Der Begriff "Existenzgrundlage" in Satz 1 geht - wie auch in Satz 3 - über den in Satz 2 dieser Vorschrift verwendeten Begriff der "beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage" hinaus i er wird im Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 - BVerwG IV C 14.53 - (NJW 1955, 516, BVerwGE 1, 152) als "Inbegriff derjenigen Umstände, die die Grundlage für die Existenz ausmachen" umschrieben, und ist weit, d.h. dem Begriff "Lebensgrundlage" angenähert, aufzufassen.
  • BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 254.57
    Wie in dem Urteil des Senats vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 17.56 - ausgeführt ist, ist Grundlage der Existenz eines Menschen eine Sache nach dem auf dem bürgerlichen Recht aufgebauten Urteil des III. Senats vom 16. Januar 1956 - BVerwG III C 25.57 - (veröffentlicht in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]) dann, wenn der Mensch von den Nutzungen - Früchten oder Gebrauchsvorteilen - der Sache lebte.
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